Fuhlenhagen

 

   

 Kita Elmenhorst

 Photovoltaik

 380 kV Leitung

 

Stand: 26.03.2024

 

GV Sitzung 16.11.2023

Photovoltaik, informelles   Rahmenkonzept ProKom

Durch den Vorsitzenden wird das anliegende informelle Rahmenkonzept der Firma Prokom vorgestellt.

Das Rahmenkonzept soll auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht und allen Interessierten zugänglich gemacht werden.

Für die anvisierten Flächen wurden die Pachtverträge unterschrieben, ein letzter soll zeitnah folgen.

Seitens Reventure wurde wird eine entsprechende Bauvoranfrage beim Kreis gestellt. Ab Februar 2024 wird in den betreffenden Bereichen die Fauna und Flora bewertet.

Bei einem positiven Bauvorbescheid ist mit einem Baubeginn im Herbst 2024 zurechnen.

 

INFORMELLES RAHMENKONZEPT

 


 

 

GV Sitzung vom  21.06.2022

11 Photovoltaik/Agri-PV hier: weitere Beratung über Anbieter und möglicher Beschluss Am 07.06.2022 fand zum Thema Photovoltaik/Agri-PV eine Veranstaltung statt. Zudem wurden in der Arbeitssitzung drei Firmen in die engere Auswahl gewählt. Angedacht für die Gemeinde ist ein Mischsystem. Die Gemeindevertretung wird sich hierzu noch konkretere Angebote bei den ausgewählten Firmen einholen. Sobald alle Angebote vorliegen wird seitens der Gemeindevertretung eine weitere Arbeitssitzung zur Beschlussvorbereitung stattfinden.

GV Sitzung vom 26.07.2022

GV Sitzung vom 25.10.2022

Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet PV Freiflächenanlage Elmenhorster Weg“ gemäß § 12 BauGB für das Gebiet das Gebiet südlich der Bundesautobahn 24 (A 24), beiderseits des Elmenhorster Weges in der Gemeinde Fuhlenhagen. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss beigefügten Übersichtsplan. Ziel der Aufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begründung sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden soll das Büro PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH, ElisabethHaseloff-Straße 1, 23564 Lübeck, beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von zwei Wochen erfolgen. 6. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Planungskostenübernahme zu erarbeiten. Die Gemeindevertretung beschließt die Legitimierung des Bürgermeisters sowie seiner ersten Stellvertreterin zum Abschluss dieses städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger.

 

Beschluss 1. Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fuhlenhagen für das Gebiet das Gebiet südlich der Bundesautobahn 24 (A 24), beiderseits des Elmenhorster Weges. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss beigefügten Übersichtsplan. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begründung sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden soll das Büro PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH, ElisabethHaseloff-Straße 1, 23564 Lübeck, beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von zwei Wochen erfolgen. 6. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Planungskostenübernahme zu erarbeiten. Die Gemeindevertretung beschließt die Legitimierung des Bürgermeisters sowie seiner ersten Stellvertreterin zum Abschluss dieses städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger.

 

GV Sitzung vom 01.12.2022

Bericht des Bürgermeisters Zwischenstand PV / Agri-Photovoltaik Nachdem nun unsere Aufstellungsbeschlüsse im GR am 25.10. beschlossen wurden, gab es einen informellen Termin beim Kreis in Ratzeburg mit Frau Behrmann, Herrn Kuhlmann (beide vom Kreis), Ralf Spinngieß (Amt), Silke Wöhl (BM Elmenhorst), Thomas Rogge (Elmenhorst), Rotraut Colberg (BM Kankelau) und Herrn Clasen (ProKom). Ziel des Gespräches war es, zusammen den bestmöglichen Ansatz zu finden, um die einzeln geplanten Projekte gemeinsam am besten beim Land zu platzieren, und um zB eventuelle Hürden wie den eingetragenen Grünzug zu entkräften, unabhängig vom jeweiligen späteren Betreiber. Zur Info; Kankelau plant auch weiterhin PV Flächen in der Nähe und südlich der Autobahn, ebenso Elmenhorst auf beiden Seiten der B207 südlich der Autobahn. Hierzu werden in den nächsten Wochen die jeweiligen Beschlüsse gefasst in den Gemeinden. Konsens und Empfehlung vom Kreis und vom Amt ist: eine gemeinsame Planungsanzeige für alle drei Projekte zu erarbeiten (übernimmt ProKom) und diese beim Land zur Stellungnahme einzureichen. (Voraussichtlich im Dezember, wenn die Beschlüsse der anderen beiden Gemeinden durch sind). Diese Planungsanzeige wird über den Kreis (Fr. Behrman und Hr. Kuhlmann) mit einem entsprechenden Begleitschreiben an das Land weitergereicht zur Stellungnahme. Einen nächsten Bürger-Infoabend mit weiteren Details wird es dann im Anschluss geben, wenn wir eine erste Rückmeldung vom Land haben und weitere Schritte vornehmen können. Mit der Prüfung der Verträge (Pachtvertrag und städtebaulicher Vertrag) wurde eine Fachkanzlei beauftragt.

 

GV Sitzung vom 12.07.2023