Stand:
26.03.2024
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Bedeutung "Verkehrsberuhigter Bereich" in der
Katenkoppel und Eikhof 21,23,25
Der
verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1
angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.[1]
Innerhalb dieses
Bereiches gilt:[1]
·
Fußgänger
dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall
erlaubt.
·
Der
Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
·
Die Fahrzeugführer dürfen
die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
·
Die Fußgänger dürfen
den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
·
Das Parken ist
außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum
Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.[1]
·
Nach
einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per
se ausgeschlossen.
In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt
zu werden.[2]
Beim Ausfahren
aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus
einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern
wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist sogar der Fall, wenn
zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der
Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind.[3]
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Aufstellung des
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Rundschreiben zum Thema Straßenreinigungspflicht in Fuhlenhagen>>
Die Gemeinde Fuhlenhagen hat Widerspruch gegen die
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September 2013
Bekanntmachung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen GJ 2014 - 2018
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Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der
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Die Gemeinde Fuhlenhagen hat jetzt auch ein eigenes Wappen
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Bekanntmachung des Gemeindewahlausschusses - Amtl. Wahlergebnis
Umweltschutz ;
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Bedeutung der Sirenensignale
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Götze
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44
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Tel: 0170
4102020
Email:
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